SCHUH - „EINLAGEN“

Orthopädische Einlagen:

werden durch Orthopädie Techniker (OT) bzw. Orthopädie Schuh Techniker (OST) nach medizinischen Vorgaben gefertigt und individuell angepasst.

Funktion: stützend, korrigierend, Druck reduzierend, Druck umverteilend

Sie sind im Hilfsmittelverzeichnis des GKV Spitzenverbandes gelistet als.

-       Weichpolsterbettungseinlagen

-       Stützende Einlagen

-       Bettungseinlagen

-       Schaleneinlagen

Die Kosten für eine medizinisch notwendige Ausführung werden in der Regel für 2 Paar pro 12 Monate von den Ersatzkassen übernommen.

 

(Komfort-) Fußbettungen:

Die Auswahl der optimalen Fußbettung aus einem vorhandenen Sortiment erfolgt durch Fachpersonal nach qualifizierter Beratung z.B. im Sanitätshaus bzw. Fachgeschäft.

Funktion: Fußform erhalten (Stabilität), Belastung reduzieren (Polster)

Bettungseinlagen (siehe orthopädische Einlagen) dürfen nicht verwechselt bzw. gleichgesetzt werden mit Fußbettungen. Fußbettungen gelten nicht als medizinisch notwendige Hilfsmittel und sind daher keine „Kassenleistung“; die gesamten Kosten trägt der Käufer.

 

Einlegesohlen:

Einlegesohlen sind nach Größe, Form und Funktion sortierte „Fertigprodukte“. Die Auswahl erfolgt nach eigenen Wünschen /  Erfahrungen bzw. auf Empfehlung

Funktion (1): Belastungsveränderung (stützen, polstern),

Funktion (2): Optimierung der Schuhe (Paßform, „Klima“).

Einlegesohlen sind eine „Selbstmedikation“ (Privatvergnügen), das dem Komfort dient. Kosten und „Risiko“ trägt der Käufer.

 

 

 

Belastung

Erfrischung

Erholung